Die KFW-Förderung für Ihre Klima­freundliche Immobilie

Neues Förderprogramm der KFW fördert
Klimafreundliche Neubauten (KFN)

Wer einen klimafreundliche Neubau-Immobilie erwirbt, dazu zählen Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, oder eine klimafreundlichen Immobilie bauen lässt, kann sich dabei mit einer Summe von bis zu 150.000 € von der KfW fördern lassen. Wir haben alles Wichtige für Sie zusammengefasst.

Was ist förderungsfähig?

Der Kredit KFN 297 & 298 kann beantragt werden um den Erstkauf oder den Neubau klimafreundlicher Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland zu unterstützen. Welche Anforderungen ihr Gebäude erfüllt, kann durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz geplant und überprüft werden.

Was zählt als Klimafreundliches Wohngebäude?

Ein Wohngebäude qualifiziert sich für diese Förderstufe, wenn es die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht, über seinen Lebenszyklus hinweg die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. Gebäude und Wohnungen, die die Anforderungen dieser Förderstufe erfüllen, können mit bis zu 100.000 € bezuschusst werden.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Für die Förderstufe qualifiziert sich ein Wohngebäude, wenn es die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht, die Kriterien des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. Werden alle Anforderungen dieser Förderstufe erfüllt, können bis zu 150.000 € Förderung beantragt werden.

Das wichtigste in Kürze

Was macht eine klimafreundliche Immobilie aus?

Ein klimafreundliches Gebäude wird möglichst ohne die Nutzung fossiler oder biogener Brennstoffe beheizt. Der Einsatz von Solarthermie, Photovoltaik und Wärmepumpen, oft auch miteinander kombiniert, ist daher eine gängige Methode zur Gewährleistung der Wärmeversorgung in diesen Gebäuden. Solarenergie kann zum Heizen von Wasser oder zur Erzeugung von Strom genutzt werden, während Wärmepumpen die in der Luft, im Boden oder im Wasser vorhandene natürliche Wärme nutzen. Der Einsatz von Wohnungslüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung reduziert den Wärmeverlust beim Heizen erheblich. All diese Ansätze tragen dazu bei, den CO2-Fußabdruck des Gebäudes zu minimieren und seine Energieeffizienz zu maximieren. 

Diese Aspekte machen Ihr Gebäude klimafreundlich:

  • Niedriger Energiebedarf und geringer Wärmeverlust

  • Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und zum Heizen

  • Nachhaltige Baustoffe und umweltfreundliche Bauweise

Energieeffizientes Einfamilienhaus mit Garten

Um eine Förderung der KfW für einen klimafreundlichen Neubau zu erhalten, muss Ihre Immobilie die Kriterien der Effizienzhaus-Stufe 40 erfüllen, einem von der KfW eingeführten Standard. Ausschlaggebend sind dabei der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes und die Qualität der Wärmedämmung. Der jährliche Primärenergiebedarf des Gebäudes darf 40% des Referenzwerts der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht überschreiten. Der Transmissionswärmeverlust des Gebäudes, also die Wärmemenge, die durch die Gebäudehülle verloren geht, darf den entsprechenden Referenzwert der EnEV um nicht mehr als 55% überschreiten.

Die Auswahl der Baumaterialien spielt eine entscheidende Rolle für die Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit einer Immobilie. Nachhaltige Baumaterialien sind solche, die in ihrem Lebenszyklus – von der Gewinnung über die Verarbeitung bis hin zur Entsorgung – möglichst geringe Umweltauswirkungen haben. Unter anderem bei der Gebäudedämmung gibt es eine Reihe von nachhaltigen und sehr effektiven Dämmstoffen, wie zum Beispiel Zellulose oder Hanf. Neben ihrem Einfluss auf die Umwelt, hat die Wahl der Baumaterialien auch einen erheblichen Einfluss auf die Qualität der Raumluft und damit auch auf die Gesundheit der Bewohnenden.

Wer kann durch KFW gefördert werden?

Förderungsfähig durch die KfW:
Klimafreundlicher Neubau in Kirchhain

In der Posener Str. 11 in Kirchhain baut Gotthold Projektentwicklung zurzeit eine Immobilie, die acht Eigentumswohnungen beinhalten wird. Die Immobilie erfüllt alle Anforderungen der Energiehausstufe 40 und ist durch eine hervorragende Wärmedämmung und durch die Nutzung erneuerbarer Energien besonders klimafreundlich und energieeffizient. Der Kauf einer Eigentumswohnung in dem klimafreundlichen Neubau kann mit bis zu 100.000 € von der KfW bezuschusst werden.

Posener Str. 11 Kirchhain - Gotthold Projektentwicklung

Nutzung Erneuerbarer Energien

Auf die Nutzung fossiler Brennstoffe wird bei dieser Immobilie gänzlich verzichtet. Stattdessen versorgt eine effiziente Luft-Wärmepumpe das gesamte Haus mit Heizwärme. Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach deckt den Strombedarf der Luft-Wärmepumpe ab und erzeugt zusätzlich Energie, die den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung steht.

Optimale Wärmedämmung

Die Verwendung hochmoderner und erstklassiger Baumaterialien sowie die ausgezeichnete Wärmedämmung der Immobilie stellen sicher, dass im Winter wenig Heizenergie verloren geht und im Sommer die Wärme effektiv draußen bleibt. Darüber hinaus sorgt die in allen Wohnräumen installierte Fußbodenheizung, eine Form der Flächenheizung, für eine nachhaltige und gleichmäßige Wärmeverteilung.

Aufstellen von E-Ladesäulen möglich

Die hauseigene Tiefgarage stellt allen Wohnparteien Parkmöglichkeiten zur Verfügung und ist für die Einrichtung von Elektroauto-Ladestationen ausgelegt. Ergänzt wird dieses Angebot durch zahlreiche Fahrradstellplätze vor dem Gebäude, um umweltfreundliche Verkehrsmittel zu fördern und Alternativen zur Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren zu bieten.

3 Tipps zum Klimafreundlichen Immoblienbau

Das sollten sie dringend beachten:

1

Möchten Sie ein Haus bauen oder planen Sie den Kauf einer Neubau-Immobilie und möchten eine Förderung durch die KfW beantragen, so müssen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens, also vor dem Unterschreiben eines Kaufvertrages oder dem Abschluss von Liefer- und Leistungs­verträgen stellen.

2

Für die Antragstellung müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz zu Rate ziehen. Diese/r prüft, ob Ihre Immobilien alle Anforderungen erfüllt und erstellt die obligatorische „Bestätigung zum Antrag“.  Für die Förderstufe „Klima­freund­liches Wohn­gebäude – mit QNG“ ist außerdem die Konsultation einer Beraterin oder eines Beraters für Nachhaltigkeit notwendig.

3

Nun können Sie Ihren Antrag bei Ihrem bevorzugten Finanzierungspartner (z.B. bei Ihrer Sparkasse) stellen. Wichtig ist, dass dies auch vor Beginn des Vorhabens geschieht. Hier benötigen Sie nun die bereits erstellte „Bestätigung zum Antrag“. Nachdem das Finanzierungsgespräch abgeschlossen und dokumentiert wurde, können Sie das Vorhaben beginnen. Die geschieht allerdings auf eigene Verantwortung, solange Ihre Förderung noch nicht bestätigt wurde.